Sendet der Mieter den Mietgegenstand 48 Stunden nach vereinbartem Rücksendetermin nicht zurück oder erscheint der Mieter nach 48 Stunden nicht zur vereinbarten Rückgabe des Mietgegenstandes, betrachtet Objektiv Vermietung den fehlenden Mietgegenstand als gestohlen und erstattet Anzeige wegen Betrug gem. § 263 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Unterschlagung gem. § 246 StGB bei der Polizei. Der Gesetzgeber sieht hier ein Höchststrafmaß von 10 Jahren Gefängnis vor.
Bei einer Unterschlagung werden dem Mieter der Neuanschaffungswert und die Verspätungsgebühren in vollem Umfang in Rechnung gestellt und aktiv eingetrieben.